AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Onlineshops der Kozan Ladenbau GmbH

Präambel

Durch die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden die vertraglichen Beziehungen zwischen der Kozan Ladenbau GmbH (nachfolgend GmbH) und dem Kunden geregelt. Die GmbH verkauft Ladenbauelemente und Gastronomiebedarf u.a. ausschließlich an gewerbliche Kunden/Besteller.

1. Allgemeines

a. Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die GmbH mit den Kunden schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Kunden, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart oder ausdrücklich eine Bezugnahme erklärt wurde.

b. Geschäftsbedingungen der Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Abweichungen und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die GmbH und entfalten andernfalls keine Wirkung.

c. Der Kunde versichert durch seine Anmeldung dass er Unternehmer i.S. d. § 14 BGB und der europarechtlichen Vorschriften ist und die Waren ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken nutzt.

d. Die GmbH behält sich vor, bei unvorhersehbaren Änderungen, die die GmbH nicht veranlasst hat und auf die die GmbH auch keinen Einfluss hat und durch die das bei Vertragsschluss vorhandene Äquivalenzverhältnis in nicht unbedeutendem Maße gestört wurde, diese AGB zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Die Kunden werden über die Änderungen umgehend informiert. Hierbei werden dem Kunden die geänderten AGB unter Hervorhebung der abgeänderten Passagen übersandt. Dies kann auch per Email erfolgen. Sollte der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen seit der Mitteilung den geänderten AGB widersprechen, so gelten diese als genehmigt und finden auch auf bereits bestehende Verträge Anwendung. Hierauf wird der Kunde bei der Mitteilung über die Änderung besonders hingewiesen.

2. Angebot und Vertragsschluss

a. Alle Angebote der GmbH im Onlineshop sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen somit kein rechtlich verbindliches Angebot dar, sondern lediglich die Aufforderung zu einer Bestellung. Angaben über Maße, Gewichte, technische Daten usw. sowie Darstellungen und Abbildungen oder in Katalogen sind ebenfalls unverbindlich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglichen vereinbarten Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sondern dienen lediglich der Beschreibung oder Kennzeichnung.

Handelsübliche Abweichungen und solche, die auf grundrechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen sind zulässig soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vereinbarten Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Gleiches gilt für die Ersetzung von Bauteilen durch technisch mindestens Gleichwertige. Angaben über Leistungen und Verbrauchswerte unserer Maschinen und Gerätschaften sind als annähernd zu betrachten.

b. Der Vertrag kommt folgendermaßen zu Stande: Der auf der Website dargestellte Warenkatalog stellt kein Angebot im juristischen Sinne dar. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Eingabefehler können vor Absenden der Bestellung mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigt werden. Mit Mausklick auf den Bestellbutton unterbreitet der Kunde ein verbindliches Kaufangebot. Eine Bestellung des Kunden wird ausdrücklich erst durch Übersendung einer entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die GmbH oder konkludent durch Ausführung der Lieferung oder Leistung angenommen.

c. Die GmbH behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie sonstigen Unterlagen vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, sofern keine Eigentumsübertragung oder Übertragung von entsprechenden Rechten vereinbart wurde. Der Kunde darf diese Unterlagen nicht ohne Zustimmung der GmbH zugänglich machen, vervielfältigen, bekanntgeben, selbst oder durch Dritte nutzen. Der Kunde ist verpflichtet diese Unterlagen auf Aufforderung an die GmbH herauszugeben und angefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese im Rahmen der Geschäftsbeziehung nicht mehr benötigt werden.

3. Preise und Zahlung

a. Alle Preise verstehen sich in EUR ab Werk zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Für Lieferungen innerhalb fallen keine zusätzlichen Versandkosten an (bei Inseln und Bergstationen frei Station Festland/Talstation).  Die Versandkosten für andere europäische Länder können Sie der Versandkostentabelle in den Lieferbedingungen entnehmen.

b. Liegt der Liefertermin mehr als vier Monate nach dem Vertragsschluss, ist die GmbH berechtigt die Preise angemessen zu erhöhen und die Preise an veränderte Preisgrundlagen (Material, Löhne usw.) anzupassen. Es gelten dann die am Liefertag gültigen Preise.

c. Die Zahlung erfolgt wahlweise per Paypal, Nachnahme, Kreditkarte, Überweisung oder Vorkasse. 

d. Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse wird dem Kunden die Bankverbindung der GmbH in der Auftragsbestätigung bzw. im Anschluss mitgeteilt. Der Rechnungsbetrag ist binnen 5 Tagen auf das Konto der GmbH zu überweisen. Die Belastung des Kreditkartenkontos des Kunden sowie der Bankeinzug erfolgen mit Abschluss der Bestellung.

e. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Kaufpreis während des Verzuges in Höhe von 9% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die GmbH behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Mit Erhalt der 2. Mahnung wird eine zusätzliche Gebühr von 7,50 EUR berechnet.

f. Eine Aufrechnung mit Zahlungsansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

g. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die geeignet sind die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich herabzusetzen und durch die die Bezahlung der noch offenen Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird so ist die GmbH berechtigt, die noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen.

4. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Versand

a. Soweit die Parteien nichts anderes bestimmen, ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis Duisburg. Erforderlichenfalls sind die für Duisburg zuständigen auswärtigen Instanzgerichte vereinbart.

b. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der GmbH.

c. Mit Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten geht die Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder die GmbH noch andere Leistungen (z. B. Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Umstände die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, mit dem die GmbH versandbereit ist und dies dem Kunden angezeigt hat. 

d. Der Kunde trägt die Kosten des Transportes/Versendung.

5. Lieferung

a. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die Lieferung durch ein von der GmbH ausgesuchtes und beauftragtes Transportunternehmen vorgenommen wird. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Transportunternehmen nur bis zur Bordsteinkante liefert.

b. Unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden, kann die GmbH eine Verlängerung der Liefer- und Leistungsfristen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Lieferfristen gelten als voraussichtlich.

c. Die GmbH haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse die die GmbH nicht zu vertreten hat, verursacht worden sind. Erschweren solche Ereignisse der GmbH die Lieferung oder Leistung wesentlich oder machen sie unmöglich und ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, ist die GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Bei Behinderungen von nur vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

d. Soweit dem Kunden durch die Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der GmbH vom Vertrag zurücktreten.

e. Die GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist und die Lieferung der restlichen bestellten Waren gesichert ist. Jede Teillieferung gilt als selbstständiger Auftrag, die Kosten für Verpackung und Versand bzw. Transport werden für jeden Auftrag gesondert berechnet.

f. Der Kunde ist verpflichtet, sich erkennbare Transportschäden sofort beim Empfang vom Transportunternehmer bescheinigen zu lassen um Ersatzforderungen an das Transportunternehmen geltend zu machen. Die GmbH ist bemüht, dem Kunden bei der Abwicklung von Transportschäden behilflich zu sein. Äußerlich nicht erkennbare Schäden müssen nach Kenntnis telefonisch und schriftlich beim Transporteur angezeigt werden. Für die Einhaltung der Frist und Abwicklung des Transportschadens ist der Kunde alleinverantwortlich. Der Kunde ist als Empfänger zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Transportunternehmen aus dem Frachtvertrag gemäß § 421 HGB im eigenen Namen berechtigt.

g. Lieferfristen verstehen sich als voraussichtlich, auch wenn dies nicht besonders erwähnt ist. Jede Teillieferung gilt als selbstständiger Auftrag

6. Gewährleistung

a. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dagegen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffanspruch aus § 478 BGB unberührt.

b. Die gelieferten Gegenstände sind gem. § 377 HGB unverzüglich nach Ablieferung an den Kunden oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn der GmbH nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen und sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, unverzüglich nach Ablieferung des Liefergegenstandes oder ansonsten unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels oder dem Zeitpunkt in dem der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung des Liefergegenstandes ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in Textform zugegangen ist.

c. Auf Verlangen der GmbH ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an diese zurück zu senden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die GmbH die Kosten des günstigsten Versandweges. Dies gilt nicht, wenn die Kosten sich erhöhen, weil der Gegenstand sich an einem anderem Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.

d. Bei Sachmängeln ist die GmbH zur Nacherfüllung nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Eine Nacherfüllung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Im Falle des Fehlschlagens, der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.  Ergibt sich bei einer im Rahmen der Mängelrüge durchgeführten Prüfung der Ware, dass die Mängelrüge zu Unrecht erfolgt ist, sind wir berechtigt, eine verkehrsübliche Vergütung für die Prüfung der Ware sowie die Kosten für den Versand zu berechnen.

e. Der Gewährleistungsanspruch entfällt, wenn der Kunde den Kaufgegenstand ohne ausdrückliche Zustimmung der GmbH ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderungen entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

f. Ein etwa erforderlicher Anschluss an die Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Dampf, Abwasser, Heißwasser, Gas, etc.) ist vom Käufer auf seine Kosten zu veranlassen, und darf nur von konzessionierten örtlichen Elektrofachleuten bzw. Installateuren vorgenommen werden. Ist ein Mangel auf eine nicht fachgerechte Installation zurückzuführen, entfällt der Gewährleistungsanspruch gegen die GmbH, sollte diese nicht zusätzlich mit dem Anschluss beauftragt worden und dieser durch Mitarbeiter der GmbH ausgeführt worden sein.

g. Die Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

h. Im Übrigen gilt Ziffer 7 dieses Vertrages.

7. Haftung

a. Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der GmbH, eines von deren gesetzlichen Vertretern oder eines von deren Erfüllungsgehilfen beruhen und das Verhalten auch keine Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten ist. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

b. In jedem Fall ist der Kunde ebenfalls zur Schadensbegrenzung verpflichtet. Dies beinhaltet die rechtzeitige Anzeige von Schäden im Rahmen der weiteren Schadensminimierung.

c. Haftet die GmbH für den Verlust von Daten, die der Kunde auf der Webseite hinterlegt hat, so gilt, dass die GmbH nur insoweit haftet, soweit der Kunde alle erforderlichen und zumutbaren Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

d. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten außerdem nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die GmbH sowie bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften oder Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

8. Eigentumsvorbehalt

a. Die von der GmbH an den Kunden gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen (z.B. Finanzierungskosten, Zinsen) Eigentum der GmbH. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

b. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die GmbH.

c. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

d. Wird die Vorbehaltsware vom Kunde verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der GmbH, die unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der GmbH eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im o.g. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an die GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt die GmbH, soweit die Hauptsache ihr gehört, dem Kunde anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

e. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum der GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die GmbH ermächtigt den Kunden widerruflich, die an die GmbH abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung der GmbH einzuziehen. Die GmbH darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

f. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum der GmbH hinweisen und diese hierüber unverzüglich informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde gegenüber der GmbH.

g. Die GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

h. Tritt die GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden– insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist die GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

i. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug von mindestens zwei Wochen, ist die GmbH berechtigt, die gelieferte Ware ganz oder teilweise zurückzunehmen. In der Warenrücknahme oder sonstigen Ausübung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die GmbH hätte dies ausdrücklich in Textform erklärt.

Der GmbH wird diesbezüglich ein unwiderrufliches Wegnahmerecht an den vertragsgegenständlichen Waren seitens des Kunden eingeräumt. Die Wegnahme ist im Vorfeld nicht anzukündigen. Zur Durchsetzung dieses Wegnahmerechts wird der GmbH, deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen, ein unwiderrufliches Betretungsrecht am Gewerbeobjekt des Kunden eingeräumt, sofern Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Die Wegnahme kann auch während des laufenden Geschäftsbetriebes erfolgen. Dem Kunden bleibt nachgelassen, die Wegnahme durch sofortige Zahlung des fälligen Gesamtbetrages die Wegnahme abzuwenden.   

9. Schadensersatzansprüche

Falls die GmbH ausdrücklich in die Aufhebung eines verbindlich erteilten Auftrages einwilligt, hat der Kunde 30 % der Auftragssumme zu zahlen, auch wenn dies bei der Aufhebung nicht ausdrücklich wiederholt wird. Dasselbe gilt, wenn der Kunde den Vertrag nicht erfüllt und bei Rücktritt. Ist der Lieferungsgegenstand bereits geliefert, erhöht sich der Pauschalbetrag um die Kosten Transportes sowie die Kosten der Aufarbeitung. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

10. Abnahme und Prüfung

Falls für zu liefernde Erzeugnisse eine Funktionsprüfung vorgeschrieben oder vereinbart ist, hat diese in den Betriebsräumen der GmbH sofort nach Versandbereitschafts-Meldung auf Kosten des Kunden zu erfolgen. Unterlässt dieser die Durchführung, so gelten die Erzeugnisse mit Verlassen der Betriebsräume als bedingungsgemäß abgenommen geliefert.

11. Datenspeicherung

Mit Entstehen der Geschäftsverbindung erfolgt seitens der GmbH Datenspeicherung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes.

12. Schlussbestimmungen

a. Die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und der GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts.

b. Die GmbH darf den Kunden nach Vertragsabschluss als Referenzkunden benennen. Die GmbH hat das Recht, den Kundennamen als Referenz zu Werbezwecken zu nutzen. Dies gilt auch für die Werbung im Internet. Pressemitteilungen bedürfen darüber hinaus der einverständlichen Abstimmung des Textes.

c. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen AGB davon nicht berührt.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.